
Das Präqualifizierungsverfahren PQ-VOB ist das einzige bundesweit anerkannte Verfahren im Bauwesen, mit der die Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit eines Unternehmens nach einheitlichen und transparent vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden kann. Das Verfahren ist daher in VOB/A §6 verankert und muss von den öffentlichen Vergabestellen anerkannt werden.
Auf Bundesebene wurde die Präqualifkation mittlerweile quasi zur Voraussetzung für die Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren gemacht. Auf Landesebene und im kommunalen Bereich sind präqualifizierte Unternehmen häufig bei der Bewerbung bevorzugt zu behandeln oder durch ihre Präqualifikation verpflichtend im Auswahlverfahren zu berücksichtigen.
Die Präqualifikation gilt für die folgenden Leistungsbereiche:
113.04 - Elektroarbeiten
113.05 - Blitzschutzanlagen
113.08 - Gebäudeautomation
Die Präqualifizierung für weitere Leistungsbereiche steht aus.